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FLIEGERTAUGLICHKEIT

Grundlage für die Ausstellung des Medicals ist meine Untersuchung. Der Umfang der durchzuführenden Untersuchungen sowie die Kriterien für Tauglichkeit sind in der EU Verordnung Nr. 1178/2011 bzw. den AMC und dazugehörigem Guidance Material des Part-MED 1 festgelegt. Bestehen entsprechend der erhobenen Befunde keine Zweifel an der gesundheitlichen Eignung als Berufs- oder Privatpilot, wird das Medical direkt nach der Untersuchung ausgestellt.

KLASSE I

Berufspiloten benötigen ein Medical Klasse I. Dieses umfaßt auch Tauglichkeit Klasse II und LAPL.
Die Erstuntersuchung ist nur in einem AEMC (Flugmedizinisches Zentrum) möglich. Folgeuntersuchungen können bei mir erfolgen.

KLASSE II

Privatpiloten benötigen ein Medical Klasse II. Das Klasse II Medical umfaßt auch Tauglichkeit für LAPL.
Das LAPL (light aircraft pilote licence) Medical ist für Piloten von Leichtflugzeugen mit einer LAPL .

GÜLTIGKEIT

Klasse I (2 Piloten): bis 59 Jahre: 12 Monate, ab dem 61. Lebensjahr: 6 Monate
Klasse I (1 Pilot): bis 39 Jahre: 12 Monate, ab dem 41. Lebensjahr 6 Monate
Klasse II: bis 40 Jahre: 60 Monate, bis 50 Jahre 24 Monate, ab dem 51. Lebensjahr 12 Monate
LAPL Medical: bis 39 Jahre: 60 Monate, ab dem 41. Lebensjahr 24 Monate

Für mgl. notwendige HNO-ärztliche und augenärztliche Spezialuntersuchungen (z.B. bei IR Berechtigung oder bei Erstuntersuchung von Brillenträgern u.a.) arbeite ich mit speziellen Vertragsärzten zusammen, die nur die unbedingt notwendigen Untersuchungen durchführen und damit die Kosten minimal halten, eine rasche Terminvergabe gewährleisten und den standardisierten LBA-Befundbogen für die Dokumentation verwenden. Sollten Zweifel bestehen, ob vor Erteilung des Medicals eine Augen- oder HNO-ärztliche Begutachtung notwendig ist, rufen Sie mich vor Ihrem Termin bei mir an.

ZUM FLIEGERARZT MITBRINGEN


Über die Attestgebühren für die Ausstellung des Medicals erhalten Sie am Tag der Untersuchung eine Rechnung.