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Gültigkeit von Tauglichkeitszeugnissen

Klasse 1

  1. Tauglichkeitszeugnisse der Klasse 1 sind für einen Zeitraum von 12 Monaten gültig.
  2. Abweichend von Nummer 1 sind Tauglichkeitszeugnisse der Klasse 1 6 Monate gültig, wenn der Lizenzinhaber:
  3. i) auf Luftfahrzeugen mit einem alleinigen Piloten in der gewerblichen Beförderung von Fluggästen tätig ist und das 40. Lebensjahr vollendet hat;
  4. ii) das 60. Lebensjahr vollendet hat.

Klasse 2

Die Gültigkeitsdauer von Tauglichkeitszeugnissen der Klasse 2 beträgt

i)60 Monate, bis der Lizenzinhaber das 40. Lebensjahr vollendet hat. Die Gültigkeit eines Tauglichkeitszeugnisses, das vor Vollendung des 40. Lebensjahres des Lizenzinhabers ausgestellt wurde, endet mit Vollendung des 42. Lebensjahres des Lizenzinhabers;

ii)24 Monate bei Lizenzinhabern, die zwischen 40 und 50 Jahre alt sind. Die Gültigkeit eines Tauglichkeitszeugnisses, das vor Vollendung des 50. Lebensjahres des Lizenzinhabers ausgestellt wurde, endet mit Vollendung des 51. Lebensjahres des Lizenzinhabers;

iii) 12 Monate bei Lizenzinhabern, die älter als 50 Jahre sind.

LAPL

Die Gültigkeitsdauer von LAPL-Tauglichkeitszeugnissen beträgt

i)60 Monate, bis der Lizenzinhaber das 40. Lebensjahr vollendet hat. Die Gültigkeit eines Tauglichkeitszeugnisses, das vor Vollendung des 40. Lebensjahres des Lizenzinhabers ausgestellt wurde, endet mit Vollendung des 42. Lebensjahres des Lizenzinhabers;

  1. ii) 24 Monate bei Lizenzinhabern, die älter als 40 Jahre sind.

Tauglichkeit Flugbegleiter

Die Gültigkeitsdauer von Tauglichkeitszeugnissen für Flugbegleiter ist 5 Jahre.

KONTAKT

Dr. med Tilo Henker
An St. Remigius 28
51379 Leverkusen

+49-2171-40160330
+49-2171-40160343
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8.00 bis 17.00 Uhr.

Bitte telefonische Terminvereinbarung.